Verfahrensstand – Februar 2014

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, liebe Schutzgebietsbetroffene !

Gerne würden wir sie an dieser Stelle aktuell über den derzeitigen Verfahrensstand in Sachen Ausweisung erweitertes Wasserschutzgebiet Uehlfeld I und II informieren. Allerdings ist dies im Augenblick noch nicht möglich. Das Protokoll zum Erörterungstermin im November wurde uns erst vor wenigen Tagen durch das Landratsamt Neustadt/Aisch übermittelt. Die in der Anhörung durch unsere Fachbeistände gestellten Anträge wurden seitens der beteiligten Behörden bislang offenkundig noch nicht bearbeitet. Dies bedeutet, dass die behördliche Abarbeitung des gesamten Verfahrenskomplexes sicherlich noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Wir werden diese Verfahrensschritte  zusammen mit unseren Fachbeiständen sachlich begleiten und zu gegebener Zeit entsprechend darüber berichten. Dabei werden wir natürlich  weiterhin auf die festgestellten Defizite und Mängel  des von der FWF vorgelegten Antrages hinweisen und diese mit begründeten Sachargumenten vertiefen und belegen. Bedarfsnachweis und Alternativenprüfung fehlen noch immer.

Die Tatsache, dass dieses Thema uns als betroffene Grundstückseigentümer sehr bewegt, wird leider gegenwärtig auch vielfach von verschiedenen Kanditaten um kommunale Spitzenämter für ihre Wahlkampfzwecke herangezogen und gelegentlich sogar mißbraucht. Ohne ausreichende Sachkenntnis wird einfach versucht, den Betroffenen Sand in die Augen zu streuen, um sich persönlich zu profilieren.  Diskussionen, wie eine Herauslösung der Wassergewinnung aus dem kommunalen Zweckverband der FWF, stehen im Augenblick überhaupt nicht zur Debatte  und sind gegenwärtig auch keinesfalls zielführend. Ähnlich verhält es sich mit  dem Hinweis  auf eine Vergleichbarkeit der Situation von Uehlfeld mit Marktsteft am Main. Leider wird hierbei total verschwiegen, dass  sowohl die beiden Wasser-Gewinnungsgebiete Uehlfeld und Marktsteft, als auch die beiden Gemeindestrukturen und Gefährdungsanalysen  in keinster Weise vergleichbar sind. Auch muss ein Landratskanditat nicht mehr hoffen, dass die angedachte Musterverordnung noch abgeschwächt wird. Große Abschwächungen konnten ja bereits im Rahmen der Erörterungung von unseren Fachbeiständen   erreicht werden. Und dass die Einführung eines Wasserpfennigs einer gesetzlichen Grundlage bedarf,  die jedoch  derzeit nicht in Sicht ist, sollte ebenfalls kein Geheimnis mehr sein.

Es  ist wichtig, zu diesen Fragestellungen präzise Antworten einzufordern und nicht auf irgendwelche   wahltaktischen Phrasen hereinzufallen.  Wir als ESG werden weiterhin dafür kämpfen, dass das geplante überdimensionierte Wasserschutzgebiet in der beantragten Form nicht umgesetzt wird. Mit gezielter seriöser Sacharbeit werden wir weiterhin dieses Ziel verfolgen.