ERÖRTERUNG, 25.-27.11.2013

Unter der Leitung des Abteilungsleiters für Gewässerschutz und Abfallrecht beim LRA Neustadt/Aisch, Dr. Anton  Achatz, wurde in den vergangenen 3 Tagen  das Anhörungsverfahren zum beantragten Wasserschutzgebiet Uehlfeld I und II in der Neustadthalle durchgeführt. Nach der Anhörung der Träger öffentlicher Belange, erfolgte die gutachtliche Stellungnahme des von der ESG Uehlfeld beauftragten geolog. Büros Dr. Heimbucher aus Nürnberg. Hierbei konnten durch Herrn Dr. Heimbucher und seinen Mitarbeiter im Rahmen einer Präsentation zahlreiche Mängel und Fehler in den Antragsunterlagen der FWF,  im Detail erläutert und  auch fachlich begründet werden. Mehrfach musste  darüber hinaus auf das Fehlen zwingend erforderlicher Prüfungs- und Erörterungsgrundlagen ( z.B. Bedarfsnachweis, Alternativenprüfung, Risikoberwertung) hingewiesen werden.  Auch in der juristischen Einzelbetrachtung des Maßnahmen- und Verbotskataloges wurden wir durch den juristischen Fachbeistand der ESG, Herrn Dr. Schönfeld aus München, hervorragend  und überzeugend vertreten. Dies führte dazu, dass im Rahmen dieser Erörterung bereits zahlreiche Verbote aus dem Katalog gestrichen oder deutlich abgemildert werden konnten. Herr v. Freyberg,  als Landesvorsitzender des Bundes der Schutzgebietsbetroffenen, machte ergänzend noch auf die zu erwartenden materiellen Schäden in Millionenhöhe  durch die  Wertverluste  für die Haus- und Grundeigentümer aufmerksam. Insgesamt konnte durch unsere Fachbeistände deutlich herausgearbeitet und dargestellt werden, welche  schwerwiegenden Folgen ein Erlass der beantragten Verordnung mit der angedachten  überdimensionierten Schutzgebietsgröße  für die Bewohner der betroffenen Region Uehlfeld verursacht, und dass dies in keinerlei vernünftigem Verhältnis zu dem erzielbaren Schutzzweck steht. Wir sind vorsichtig optimistisch, dass unsere vorgebrachten Argumente seitens der beteiligten Behörden  bei der  weiteren Prüfung sehr ernst genommen  werden und Berücksichtigung im Abwägungsprozess finden.  Wir würden gerne darauf verzichten, aber im Bedarfsfall werden wir auch alle  notwendige Klagewege beschreiten, um das Eigentum unserer Mitglieder zu schützen und deren Interessen zu wahren.

Als Fazit dieser Veranstaltung bleibt festzuhalten, dass es eigentlich an der Zeit wäre, diesen Wahnsinn seitens des Antragstellers zu stoppen, indem der  vorgelegte Antrag zurückgezogen wird. Die beteiligten Kommunen und auch unsere Fachbeistände haben mehrfach Angebote unterbreitet, gemeinsam mit dem Versorger  eine innovative, intelligente, zukunftsfähige  und für alle Betroffenen erträgliche Problemlösung zu erarbeiten. Noch wäre es möglich, diesen Weg zu beschreiten.