Die Eigentumsschutzgemeinschaft (ESG) Uehlfeld und Umgebung e.V. wurde als Verein am 30.6.2013 in Uehlfeld gegründet. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte im August 2013.
Ziel dieses Vereines ist es, die Eigentumsinteressen aller seiner Mitglieder im Verfahren der geplanten Neuausweisung der Wasserschutzgebiete Uehlfeld I und II auf eine angedachte Größe von 2.600 ha zu vertreten.
Wir als Grundeigentümer, Pächter, Gewerbetreibende, Unternehmer oder Landwirte würden hierdurch künftig stark beeinträchtigt werden. Insbesondere durch die Größe des Gebietes und dem damit verbundenen Verbotskatalog.
Wir sehen uns deshalb in der Pflicht, unser Eigentum zu schützen. Dies erfordert, den vorliegenden Antrag sachgerecht zu prüfen, sowie fundierte Einwendungen fristgerecht dem Landratsamt Neustadt / Aisch – Bad Windsheim einzureichen.
Diese Frist endet am 14.8.2013
Alle Einwendungen die nach dieser Frist vorgebracht werden, können in dem Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei einem vom Landratsamt festzulegenden Erörterungstermin wird dann über die Einwendungen mit allen Verfahrensbeteiligten beraten. Alle Einwender werden zu diesem Termin vom Landratsamt eingeladen. Der Klageweg für nicht rechtzeitig eingereichte Einwendungen ist ausgeschlossen.
Wir als Eigentumsschutzgemeinschaft möchten nun allen Betroffenen die Möglichkeit bieten, den Antrag der FWF zur Festsetzung des geplanten Wasserschutzgebietes samt dem zugehörigen Verbotskatalog gemeinsam mit Sachbeiständen (Anwälte etc.) zu prüfen, die Einhaltung der uns zustehenden Verfahrensrechte einzufordern und gegebenenfalls auch den Klageweg zu beschreiten.
Viele Schutzgebietsbetroffene in Bayern konnten mit der Gründung von Eigentumsschutzgemeinschaften schon erfolgreich agieren. Auf diese Erfahrungen, die uns der Dachverband der „Bund der Schutzgebietsbetroffenen e.V.“ zur Verfügung stellt, wollen wir aufbauen.
Christian Ochs
Vorsitzender der Eigentumsschutzgemeinschaft Uehlfeld und Umgebung e.V.