Die mit Urteil vom 5. Oktober 2021 beim 8. Senat des BayVGH festgestellte Unwirksamkeit der Wasserschutzgebiets-Verordnung für die Gewinnungsgebiete Uehlfeld I und II vom 28.12.2016 wurde am 15. Februar 2022 im Amtsblatt Nr. 2 der Regierung von Mittelfranken nun auch amtlich bekannt gemacht. Die Rechtskraft des Urteils ist am 18. Januar 2022 eingetreten.