Das Urteil des BayVGH ist nun rechtskräftig!

Das Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 2021, in welchem die Wasserschutzgebietsverordnung der Regierung von Mittelfranken für die Grundwassererschließungsgebiete Uehlfeld I und II fürunwirksam erklärt wurde, ist nun rechtskräftig. Auf unsere Anfrage hat uns das zuständige Senatsbüro des VGH in München am 25.2.2022 mitgeteilt, dass nach Zustellung des Urteils innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Revisionsbeschwerde eingegangen ist. Eine amtliche Bekanntmachung “der Unwirksamkeit” im Mitteilungsblatt der Regierung Mittelfranken steht aktuell allerdings noch aus. Wir erwarten dass dies spätestens bis Mitte Februar erfolgt.

Als ESG Uehlfeld hatten wir für 5 massiv betroffene Hauptkläger und zusätzlich für die Gemeinde Uehlfeld nach dem Zwangserlass der Schutzgebietsverordnung vom 28.12.2016 eine Normenkontrollklage eingereicht. Unsere Klage konnte somit nun erfolgreich abgeschlossen werden. In mehreren Punkten ist das Gericht den von uns vorgebrachten Kritikpunkten und Argumenten gefolgt.

Wie geht es nun weiter?

In mehreren aktuellen Veröffentlichungen zu dem Thema wurde die Ansicht  geäußert, dass aktuell für die betroffenen Brunnenanlagen kein Schutz vorhanden wäre. Dies ist allerdings nicht richtig. Mit der Unwirksamkeit der gescheiterten Verordnung wird gleichzeitig die in der Verordnung unter Ziffer 10 verfügte  Außerkraftsetzung der SchutzgebietsVO aus den Jahren 1970 – 1976 aufgehoben. Dies bedeutet dass die VO aus den Jahren 1970 -1976 nun wieder in Kraft ist und deren Grenzverläufe (Anlage- Lagepläne rot markiert) für eine engere Schutzzone nun wieder Gültigkeit haben.

Darüber hinaus beabsichtigen die Landratsämter Neustadt/Aisch und Erlangen-Höchstadt aktuell eine “erweiterte Schutzzone 2” auf Grundlage der 50 Tageslinie aus der gescheiterten Verordnung zu realisieren. Diese Herangehensweise sehen wir mit erheblichen Vorbehalten, da  eben genau die Ermittlung und Erstellung dieser Zone 2 Grenzziehung vom VGH massiv gerügt wurde und einer der Gründe für die erfolgte Schutzgebietsaufhebung war.

Über diese und auch weitere aktuelle Entwicklungen werden wir unsere Vereinsmitglieder zeitnah in Kenntnis setzen.