Überprüfungen der Tankanlagen auf Antrag der ESG-Uehlfeld zunächst ausgesetzt !

Aufgrund unseres ESG-Antrages auf Aussetzung der geforderten Prüfpflichten bis zum Abschluss des Normenkontroll-Verfahrens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erging die heutige abgestimmte Pressemeldung der Landratsämter Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Erlangen-Höchstadt:

„Prüfpflicht für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

im Bereich des Wasserschutzgebietes Uehlfeld

Die Wasserschutzgebietsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 28. Dezember 2016 wird in den beiden betroffenen Landkreisen – Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim und Erlangen-Höchstadt – vom jeweiligen Landratsamt vollzogen.

Mit Inkrafttreten der Wasserschutzgebietsverordnung entstanden wiederkehrende Prüfpflichten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, beispielsweise bei der Lagerung von Heizöl oder Diesel. Die erste Prüfung muss hierbei bis zum 31.12.2021 erfolgt sein; die Prüfberichte müssen dem Landratsamt vorgelegt werden.

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in den laufenden Normenkontrollverfahren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verordnung geäußert hat und die endgültige Klärung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Frist zur erstmaligen Prüfung der Anlagen für den Bereich des Landkreises Neustadt a.d.Aisch–Bad Windsheim verlängert und auf den 31. Dezember 2022 festgesetzt. 

Unabhängig von den Prüfpflichten trägt natürlich jeder Betreiber von Anlagen die
Verantwortung dafür, dass seine Anlage den allgemeinen Wassergesetzen, insbesondere der Anlagenverordnung (AwSV) entspricht. Bei Fragen zur Prüfpflicht oder zu Anlagen generell steht das Landratsamt für Auskünfte gerne zur Verfügung, bei rechtlichen Fragen Herr Distler (Tel. 09161-924200)“.