Die Wasserschutzgebietsverordnung Uehlfeld ist “unwirksam”.

Mehr als 8 Jahre nach dem Verfahrensbeginn hat der 8. Senat des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs in München am 5. Oktober 2021 im Rahmen der mündlichen Hauptverhandlung, aufgrund der Normenkontrollklagen von ESG und Gemeinde Uehlfeld, in seinem Urteil die Wasserschutzgebietsverordnung  vom 28.12.2016 für die Gewinnungen der FWF (Uehlfeld 1 und 2) für unwirksam erklärt und keine weiteren Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zugelassen. Hinsichtlich einer Kommentierung der Entscheidungsgründe werden wir zunächst die schriftliche Begründung  des Gerichts, als auch den Eintritt der Rechtskraft des Urteils abwarten. Die Vorstandschaft der ESG Uehlfeld bedankt sich bei allen ihren Mitgliedern und Unterstützern, welche mit ihrem Einsatz die langjährige und nun auch erfolgreiche Vereinsarbeit ermöglicht haben.

Eine eingehende Mitgliederinformation erfolgt zeitnah.

Zum Bericht der Fränkischen Landeszeitung vom 6.10.2021 ist kritisch anzumerken, dass weder bei der ESG noch bei der Gemeinde Uehlfeld die Sektkorken geknallt haben. Allerdings sind wir als Kläger mit dem Urteil sehr zufrieden, da sich unsere Rechtsauffassung und langjährige Verfahrenskritik nun bestätigt hat. Unsere Blicke sind vielmehr bereits nach vorne gerichtet, in der Hoffnung, dass FWF und zuständige Wasserbehörden künftig die Belange von unseren Grundeigentümern und den tangierten Gemeinden besser gewichten und berücksichtigen. Die Region Uehlfeld darf nicht abgekoppelt werden und muss wie alle anderen Kommunen im Aischgrund eine “enkeltaugliche Zukunft” haben.

Presse vom 8.10.2021: