Tankanlagenüberprüfungen

Im vergangenen Sommer erhielten viele Grundstücksbesitzer im Raum Uehlfeld Briefe der Landratsämter Neustadt/Aisch und Erlangen-Höchstadt mit der Aufforderung zur Sachverständigenprüfungen ihrer Heizöllagerstätten bis zum 31.12.2018. Für mehr als 150 betroffene ESG-Vereinsmitglieder hatten wir diesen Sachverhalt juristisch überprüfen lassen. Ergebnis dieser Prüfung: „Für die gesetzte Frist gibt es rechtlich keine Grundlage!“ Daraufhin wurden von uns zeitgerecht den beiden Landratsämtern entsprechend begründete Einwendungsschreiben vorgelegt. Nun haben die beiden Behörden in den letzten Tagen reagiert und erneut sehr viele Serienbriefe verschickt. Ohne ein Wort des Bedauerns teilen beide Landkreisbehörden kurz mit, dass sie die Rechtslage “eingehend geprüft” haben und nunmehr für eine erstmalige Anlagenprüfung nicht einen Zweijahres- sondern jetzt einen Fünfjahreszeitraum als richtig ansehen. Demzufolge lautet die neue Prüffrist nun 31.12.2021.

Ob diese aktuelle Interpretation der einschlägigen Vorschriften nun tatsächlich auch die Richtige ist, wird sich gegebenenfalls zeigen müssen, zumal die AwSV eigentlich langjährig abgestufte Übergangsregelungen vorsieht.

(Weitere Infos dazu erhalten unsere Mitglieder im Jahresverlauf bei unserer Jahreshauptversammlung)