Aktuelle Post vom Landratsamt

Nahezu alle Haus- und Grundstücksbesitzer im Raum Uehlfeld haben in den letzten Tagen
Post vom Landratsamt Neustadt/Aisch erhalten. Unter dem Betreff:  ” Vollzug der Wassergesetze” werden die Adressaten aufgefordert, bis zum 31.12.2018 ihre Heizöllagerstätten von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Kurios dabei – Diese Aufforderung ging auch an viele Haus- und Grundeigentümer, die gar keine Heizöllagerstätten in der ausgewiesenen Wasserschutzgebietszone haben!

Seitens der ESG werden wir den Sachverhalt prüfen und juristisch bewerten lassen und unsere Mitglieder zeitnah mit einem Rundbrief informieren.

Was jedoch an diesem Sachverhalt allgemein zu kritisieren ist, ist die Tatsache, dass unsere Landkreisbehörde in Kenntnis unserer eingereichten Normenkontrollklage gegen die Rechtmäßigkeit der zwangsweise erlassenen Schutzgebiets-VO, nun vorab einer Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes damit faktisch vollendete Tatsachen schaffen will.

Bürgerfreundliches Behördenhandeln sieht jedenfalls anders aus.