Aufgrund unserer sachlichen Kritik als ESG an der Durchführung des Drittgutachterverfahens hat das Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim nunmehr kurzfristig reagiert und den ursprünglichen Überprüfungsauftrag verändert. Zumindest dies ist erfreulich, da hierdurch wenigstens ansatzweise gewährleistet wird, dass sich nun endlich auch einmal jemand mit den von uns schon seit der Erörterung aufgezeigten problematischen Aspekten des gesamten Schutzgebiets-Ausweisungsverfahrens auseinandersetzt.
Schließlich wurden unsere sachlich und auch fachlich fundierten Argumente in dem höchststrittigen Verfahren bislang weder beim WWA Ansbach noch beim Landesamt für Umwelt jemals ernsthaft bewertet oder geprüft. Bei diesen beiden Behörden der staatl. Wasserwirtschaft wurde das Verfahren von Anfang an auf “Durchzug” gestellt und wir als betroffene Grundeigentümer werden leider auch dementsprechend behandelt.