Drittgutachter

Wie der Presseerklärung (FLZ) von Herrn Landrat Weiß am 29.12.2014 zu entnehmen war, sollte …“ein externer Gutachter das gesamte Verfahren nochmals auf den Prüfstand stellen!“ Mit großer zeitlicher Verzögerung und nach etliche Anfragen wurde uns  als Schutzgebietsbetroffenen nun die erfolgte Drittgutachterbeauftragung bestätigt. Da wir einer tatsächlichen „neutralen Überprüfung“ immer positiv gegenüberstanden, mussten wir jetzt mit Bedauern zur Kenntnis nehmen,  dass so eine „Verfahrensüberprüfung“ letztlich  gar nicht stattfindet. Der aus unserer Sicht ungenügende Gutachterauftrag  veranlasst allenfalls  eine bessere „Plausibilitätsprüfung“ der von FWF  und ihrem Gutachterbüro eingereichten Antragsunterlagen.  Die vielfach von uns aufgezeigten Hauptprobleme des Ausweisungsverfahrens tauchen in dem Gutachterauftrag gar nicht auf.  Alle nachweislich von uns Betroffenen  vorgebrachten fachlichen Argumente aus dem Erörterungstermin dieser höchststrittigen Schutzgebietsausweisung, schiebt man bei den beteiligten Behörden nach wie vor einfach zur Seite. Vorgänge, die wir so nicht akzeptieren können. Hr. Landrat Weiß wurde von uns  deshalb um eine konsequente Nachbesserung des Drittgutachterauftrages gebeten.

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