Das sog. Drittgutachten und ein “Runder Tisch” waren 2015 die Hauptthemen im jurist. Ringen um die geplante Extrem-Ausweitung des Wasserschutzgebietes in und um Uehlfeld. Dass das sog. Drittgutachten in Wirklichkeit diesen Namen nicht verdient, ergibt sich allein aus der Tatsache, dass es darauf ausgerichtet war, allenfalls die Plausibilität der Antragsunterlagen der FWF und deren Gutachter BCE überprüfen zu lassen. Dass man dazu dann noch einen “Drittgutachter” ausgewählt hat, welcher beruflich in einem Kontakt zum Werkleiter der FWF steht, ist unter dem Aspekt eines Interessenkonfliktes völlig unverständlich und wurde durch uns bereits im Vorfeld kritisch bemängelt. Insofern war das Ergebnis für uns wenig überraschend, zumal die seit der Erörterung von uns als ESG, aber auch von einer anderen staatlichen Fach- und Genehmigungsbehörde vorgebrachten Kritikpunkte, wie die bei der FWF ausreichend vorhandenen Alternativen oder die in der Gebietskulisse seit Jahrzehnten, teils durch wiederkehrende Naturereignisse verursachten, teils aber auch durch Verkehrsinfrastruktur und vorhandene Bebauung sowie wirtschaftliche Nutzung in großer Zahl und Bandbreite vorhandenen und nicht rückführbaren Gefährdungsparamter, in der sog. Drittbewertung ausgeklammert wurden.
Dass man seitens der FWF (BCE) uns als Schutzgebietsbetroffenen noch immer Unterlagen vorenthält, deren Offenlegung bereits beim Erörterungstermin Ende 2013 beantragt wurde, sollte insofern keinen mehr verwundern.
Als ESG werden wir im engen Zusammenwirken mit den betroffenen Kommunen -Uehlfeld, Dachsbach, Lonnerstadt und Stadt Höchstadt- weiterhin alle denkbaren rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die von der FWF beantragten massiven Einschränkungen für die Grundstückseigentümer und die gesamte Region um Uehlfeld zu verhindern.
Pressespiegel: FLZ und FT – Runder Tisch / sowie FLZ -ausreichende Reserven und Verbrauchsrückgang bei der FWF