In einer wohl einmaligen Art von “Bayer. Verwaltungszwang” hat die Regierung von Mittelfranken nunmehr das Landratsamt Erlangen-Höchstadt gezwungen, sein Einvernehmen zu dem Schutzgebietsantrag der FWF von 26 Ouadratkilometern rund um Uehlfeld zu erteilen. Dieser zweiten Zwangsanweisung ist Landrat Tritthart mit dem Hinweis, dass sich an den vielfach geäußerten rechtlichen Bedenken seiner Fachbehörde (keine Schutzfähigkeit des Gebietes und mangelnde Alternativenprüfung) absolut nichts geändert hat, nunmehr nachgekommen. Damit liegt der Ball nun endgültig allein im Spielfeld des Landratsamtes Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. Nahezu zeitgleich hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt für die Wasserversorgung der Stadt Höchstadt samt Gremsdorf und Wachenroth, das Schutzgebiet Höchstadt/Nord, mit einer Fläche von nur ca. 1,5 Quadratkilometern (Fördermenge ca. 0,7 Mio Kubikmeter p.a.) ausgewiesen und dabei bebaute Gebiete nahezu vollständig ausgespart. In etwa 5 Kilometern Entfernung von den FWF Brunnenanlagen bei Mailach und Sterpersdorf und ebenfalls direkt im Aischgrund, wird also unmittelbar vor den Toren von Höchstadt mit völlig anderen Maßstäben gemessen, als dies für den Bereich Uehlfeld/Mailach nun von der Regierung Mfr. erzwungen werden soll. Und wenn man einen Blick in das amtl. Gutachten von Höchstadt wirft, wird man unschwer feststellen, dass dort die nahezu gleichartigen hydrogeologischen Verhältnisse des Aischtales vorliegen, wie im Bereich Uehlfeld/Mailach. Derart unterschiedliche Rechtsanwendungen der Landratsämter Erlangen-Höchstadt und Neustadt/Aisch sind nicht nachvollziehbar und den betroffenen Grundstücksbesitzern, Unternehmen und Gewerbetreibenden im Bereich Uehlfeld, aber auch den Verantwortlichen der hiervon benachteiligten Kommunen, nicht zu vermitteln.
Der kürzlich veröffentlichte Leitsatz des Bayer. Ministerpräsidenten: “Der Bürger ist unser Koalitionspartner! “, gilt in Mittelfranken ganz offensichtlich nicht, bzw. nicht überall !