Wie wir in unserem Beitrag vom 25.7.2016 „Bezirksregierung erzwingt Einvernehmen vom LRA Erlangen-Höchstadt“ bereits ausführlich dargelegt haben, wird im Bezirk Mittelfranken, zumindest was die Wasserschutzgebietsgrößen angeht, mit völlig unterschiedlichen Maßstäben gemessen. Das wohl gravierendste Beispiel dieser für die Betroffenen keinesfalls nachvollziehbaren Rechtsauslegungen der Wasserwirtschaftsämter Nürnberg und Ansbach sind die nur knapp 5 Kilometer auseinanderliegenden Wasserschutzgebiete von Höchstadt/Nord und Uehlfeld, beide bei vergleichbaren hydrogeologischen Bedingungen und unmittelbar im Aischtal gelegen.
Die Übersichtskarte von beiden Gebieten, erstellt im Auftrag der Gemeinde Uehlfeld, zeigt bildhaft die massiven Größenunterschiede. Das gesamte Schutzgebiet von Höchstadt Nord (zw. Aldi, Kaufland und Lonnerstadt gelegen), mit ca. 1,6 Quadradkilometern Größe ist insgesamt deutlich kleiner als allein die von der FWF beantragten engeren Schutzzonen (Zone II) für die Gewinnungen Uehlfeld, mit bereits schon 2,77 Quadratkilometern Fläche. Dabei werden in Höchstadt-Nord aus 9, technisch etwa 40-50 Jahre alten Brunnen, immerhin 0, 7 Millionen Kubikmeter Wasser, davon fast 1/3 nur oberflächennahes Uferfiltrat der Aisch, gefördert. Das LRA Erlangen-Höchstadt hat im Zusammenwirken mit der Stadt/Höchstadt und dem WWA Nürnberg klar gezeigt, wie man vernünftigen Grundwasserschutz und die kommunale und wirtschaftliche Entwicklung der direkt angrenzenden Stadt Höchstadt unter einen Hut bringen kann.
Im Gegenzug dazu versucht der Antragsteller FWF mit Unterstützung des WWA Ansbach für die Gewinnungsgebiete Uehlfeld den kommunalen Kahlschlag, um nicht den Begriff Todesstoß zu verwenden. Mehr als 26 Quadratkilometer rund um den Hauptort Uehlfeld, mit seinen Ortsteilen und weiteren angrenzenden Ortschaften, sollen hier zum Wasserschutzgebiet werden. Der Gemeinde Uehlfeld wird für ihr Gemeindegebiet faktisch die Planungshoheit entzogen.
Es ist geradezu politisch skandalös, dass innerhalb des Bezirkes Mittelfranken die beiden Wasserwirtschaftsämter, die für alle gleichartig geltenden Vorschriften des Wasserrechts, auslegen dürfen wie es ihnen gerade gefällt.
Der Grundsatz von gleichen Rechtsauslegungen wird absolut nicht gewahrt.
Als Vertretung von mehr als 350 Schutzgebietsbetroffenen werden wir von der Eigentumsschutzgemeinschaft Uehlfeld und Umgebung, weiterhin im engen Schulterschluß mit den Verantwortlichen der Gemeinde Uehlfeld und auch Lonnerstadt, gegen diesen Antrag der FWF mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten vorgehen.