Briefflut

Aktuell erleben  zum Jahresende 2017 hunderte von Grundstückseigentümern in und um Uehlfeld eine Briefflut des Landratsamtes Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. Dies gilt für alle Betroffenen der zwangsweise vorgenommenen Schutzgebietsausweisung vom 28.12.2016, welche 2013 schriftliche Einwendungen im Erörtungsverfahren vorgebracht haben. In einer dreiseitigen Mitteilung wird für den juristischen und fachlichen Laien in kaum verständlichen Worten der Versuch unternommen, die Erforderlichkeit eines WSG Uehlfeld 1 und 2 in der Größe von 26 Quadratkilometern zu begründen.

Als kurzes Fazit hieraus:  Die Interessen der Fernwasserversorgung FWF sind so gewichtig, dass die betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen der  Sozialpflichtigkeit ihres Eigentums die Verordnung  und somit die dadurch auferlegten Beschränkungen hinzunehmen haben.

(Eine Einschätzung, die von ESG, Gemeinde Uehlfeld und vielen weiteren Betroffenen nicht geteilt wird)

Diese aktuelle schriftliche Mitteilung ist letzlich eine ergänzende Formalie zu der auf Weisung der Bayer. Umweltministerin vorgenommenen Zwangsausweisung des WSG.

Als Eigentümerschutzgemeinschaft  haben wir für unsere betroffenen Mitglieder, auch im Zusammenwirken mit der hauptbetroffenen Gemeinde Uehlfeld, über unseren Rechtsbeistand  längst Klage beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof gegen die erlassene Verordnung eingereicht. Diesen juristischen Schritt gilt es nun abzuwarten.

  • In unserer nächsten schriftlichen ESG – Mitgliederinformation werden wir auf diesen aktuellen Sachverhalt nochmals näher eingehen.